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Alle
Tafeln haben sich neben ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze
verpflichtet:
1. Die Tafeln sammeln Lebensmittel, noch verwertbar, überzählig,
überproduziert und geben diese unentgeltlich - oder mit einem symbolischen
Betrag - an Bedürftige ab.
2. Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und wird unterstützt durch
ABM-Kräfte und Zivildienstleistende.
3. Die Arbeit der Tafeln wird durch Sponsoren ermöglicht, die mit Lebensmitteln,
Geld und Sachspenden die Arbeit hilfreich unterstützen.
4. Die Tafeln sind nicht an Parteien oder Glaubensrichtungen gebunden und
helfen allen Menschen, die Hilfe bedürfen. An diese Hilfe werden keine
Bedingungen geknüpft.
5. Die Mitglieder des Bundesverbandes verwenden Ortsnamen in Verbindung
mit dem Begriff Tafel und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V. Tafeln in
Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation
verwenden.
6. Die Arbeit der Tafel für Bedürftige und mit Lieferanten steht
immer in lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren untereinander diese Wirkungskreise,
ohne miteinander zu konkurrieren.
7. In regionalen Arbeitskreisen tauschen Tafeln Informationen und Erfahrungen
aus - und helfen miteinander und bei Tafel-Neugründung.
8. Jede Mitgliedstafel gibt an den Bundesverband einen jährlichen Beitrag
im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zur Unterstützung
der Arbeit des Bundesverbandes. |
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